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    <title>servimus</title>
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      <title>Keine Halterhaftung für E-Scooter</title>
      <link>https://www.tauruslawfirm.com/post/keine-halterhaftung-für-e-scooter</link>
      <description>Block: Ein parkender PKW wurde in Frankfurt am Main durch einen E-Scooter beschädigt. Der Fahrer des E-Scooters konnte nicht ermittelt...</description>
      <content:encoded>&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Block:
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/253c85d1029a451f966db8264bea6a01/dms3rep/multi/file-45d648b3.png" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
            
           &#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Ein parkender PKW wurde in Frankfurt am Main durch einen E-Scooter beschädigt. Der Fahrer des E-Scooters konnte nicht ermittelt werden. Der geschädigte PKW Eigentümer verklagte die Haftpflichtversicherung des Halters des E-Scooters. Ohne Erfolg! Mit Urteil vom 22.04.2021 – 29 C 2811/20 (44) – wies das Amtsgericht Frankfurt am Main die Klage als unbegründet ab. Eine Halterhaftung gemäß § 7 StVG sei nach § 8 Nr. 1 StVG*ausdrücklich vom Gesetzgeber ausgeschlossen worden. Bei einem E-Scooter handele sich um ein Fahrzeug, das nicht schneller als 20 km/h fahren könne. Eine entsprechende (analoge) Anwendung des § 7 StVG scheide aus, da keine planwidrige Regelungslücke vorliege. Eine beachtenswerte Entscheidung, wie wir meinen. Gut für die Haftpflichtversicherung, die nur so weit haftet, wie auch der Halter haftet.
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
            
           &#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          *Wortlaut des § 8  StVG: Ausnahmen - Die Vorschriften des § 7 gelten nicht, - 1. wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde fahren kann, es sei denn, es handelt sich um ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion im Sinne des § 1d Absatz 1 und 2, das sich im autonomen Betrieb befindet, … .
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 07 Apr 2022 11:34:00 GMT</pubDate>
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      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Nur 615 EURO für einen zerfetzten TV-Star!</title>
      <link>https://www.tauruslawfirm.com/post/nur-615-euro-für-einen-zerfetzten-tv-star</link>
      <description>TV Star war das einzigartige TV Huhn „Sieglinde“, das im Jahr 2017 einer Hundeattacke zum Opfer fiel. „Sieglinde“ war zu Lebzeiten ein...</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/253c85d1029a451f966db8264bea6a01/dms3rep/multi/file-38d60d35.png" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    TV Star war das einzigartige TV Huhn „Sieglinde“, das im Jahr 2017 einer Hundeattacke zum Opfer fiel. „Sieglinde“ war zu Lebzeiten ein beliebter und vielseitig tätiger Star, so zum Beispiel in dem ARD-Film „Wir sind doch Schwestern“. Während Sieglinde arglos auf dem Hof ihrer Halterin herumlief wurde sie von einem unangeleinten Hund attackiert und regelrecht zerfetzt. Die Halterin wurde auf den Vorfall erst aufmerksam, als sie den Hund mit der blutüberströmten Sieglinde im Maul herumlaufen sah. Der anwesende Hundehalter bot der in Tränen aufgelösten Halterin spontan zehn Euro mit der Bemerkung an, es sei doch nur ein Huhn gewesen. Damit kann man nicht durch. Die Halterin wollte zunächst eine Entschädigung von 4.000 €, 615 € Schadenersatz, den Rest für entgangenen Gewinn. In der ersten Instanz betrachtete das Amtsgericht nur den hälftigen Schadenersatzbetrag in Höhe von 307,50 € für angemessen. Die Halterin treffe ein Mitverschulden, weil sie das wertvolle Huhn unbeaufsichtigt auf dem Hof habe herumlaufen lassen. Das Landgericht hob das Urteil auf und verurteilte den Hundehalter zu 615 € Schadenersatz (Landgericht Kleve Urteil vom 17.01.2020, Aktenzeichen 5 S 25/19). Berechnet wurden 15 € Kaufpreis für ein Standardhuhn zzgl. 10 Trainerstunden je 60 €, mit denen Sieglinde auf TV Auftritte vorbereitet worden war. Ein Mitverschulden der Halterin liege nicht vor, schließlich sei der Hund unangeleint gewesen,  weshalb den Hundehalter die volle Haftung treffe. Die Einmaligkeit von Sieglinde bekräftigte auch eine Tiertrainerin als Zeugin. Sieglinde sei die Ruhe selbst gewesen, ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für TV Aufnahmen. Selbst in einer Filmszene, als ein Auto direkt auf Sieglinde zu fuhr, sei sie gelassen geblieben. Ob es der Tierhalterin gelingen wird, ein vergleichbares Ersatzhuhn für TV-Aufnahmen auszubilden, bleibt abzuwarten. Unser Kommentar:
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Und ihr Hals wird lang und länger,
 Ihr Gesang wird bang und bänger,
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Jedes legt noch schnell ein Ei,
 Und dann kommt der 
    
  
  
                    &#xD;
    &lt;a href="https://www.wilhelm-busch.de/orte/mechtshausen/" target="_blank"&gt;&#xD;
      
                      
    
    
      Tod
    
  
  
                    &#xD;
    &lt;/a&gt;&#xD;
    
                    
  
  
     herbei.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    (Wilhelm Busch, Max und Moritz - Erster Streich)
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Tue, 30 Nov 2021 12:15:00 GMT</pubDate>
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      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Stalkender Nachbar zu 44.000 € verurteilt!</title>
      <link>https://www.tauruslawfirm.com/post/stalkender-nachbar-muss-44-000-zahlen</link>
      <description>Bereits kurz nach dem Einzug einer Familie in ihr neues Eigenheim in Mannheim im Jahr 2014 begann der damals 56 Jahre alte Nachbar mit...</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/253c85d1029a451f966db8264bea6a01/dms3rep/multi/file-0ef9f469.png" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Bereits kurz nach dem Einzug einer Familie in ihr neues Eigenheim in Mannheim im Jahr 2014 begann der damals 56 Jahre alte Nachbar mit Schikanen. Es begann relativ harmlos. Der Nachbar beobachtete die Familie intensiv in einem nicht mehr sozialadäquaten Maß von seinem Fenster aus. Es folgten nächtliche Klopfgeräusche an der Hauswand. Im Jahr 2017 eskaliert die Situation. Zunächst drohte der Nachbar dem Ehepaar, eine Pistole aus seinem Haus holen zu wollen. Einige Tage später lief er dem Ehemann abends mit einem erhobenen Beil hinterher. Nachdem dem Ehemann die Flucht gelungen war, wandte sich der Nachbar den beiden Kraftfahrzeugen der Familie zu und schlug mit dem Beil auf sie ein. Das war der Familie zu viel und sie entschloss sich zu einem Umzug in ein eigens hierzu erworbenes neues Eigenheim.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Die Familie verlangte unter anderem von dem Nachbar wegen des erzwungenen Ortswechsels vor dem Landgericht Mannheim erfolglos Schadenersatz in Höhe von 113.000 €. In der Berufungsinstanz sprach das Oberlandesgericht Karlsruhe dem Ehepaar aber mehr als 44.000 € zu. Der Senat wies darauf hin, dass der Nachbar durch sein Verhalten sich wegen Nachstellung (Stalking) und Bedrohung strafbar gemacht habe, beides seien Schutzgesetze. Der Schadensersatzanspruch ergebe sich aus einer Schutzgesetzverletzung des Nachbarn. Hierbei müsse jedoch der Schutzzweckzusammenhang beachtet werden. Der Nachbar hafte in Höhe derjenigen Kosten, die zur Wiederherstellung des persönlichen Sicherheitsgefühls der Familie aufgewandt werden mussten. Dies waren im konkreten Fall die Erstattung der Umzugskosten sowie die Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb des neuen Eigenheims. Unberücksichtigt blieben die geltend gemachten Maklerkosten und die Wertminderung des aufgegebenen Eigenheims. Die Entscheidung, OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.11.2021, 10 U 6/20, ist rechtskräftig.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 11 Nov 2021 16:06:00 GMT</pubDate>
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      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Bürgermeisterkandidat im Königsmantel</title>
      <link>https://www.tauruslawfirm.com/post/bürgermeisterkandidat-im-königsmantel</link>
      <description>Klage eines Bürgermeisterkandidaten im Königsmantel gegen einen Zeitungsverlag auf Zahlung von 300.000 € wird vom Oberlandesgericht...</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/253c85d1029a451f966db8264bea6a01/dms3rep/multi/file-aa3ac333.png" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Klage eines Bürgermeisterkandidaten im Königsmantel gegen einen Zeitungsverlag auf Zahlung von 300.000 € wird vom Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Mit welch eigenwilligen Sachverhalten sich teils auch Obergerichte auseinandersetzen müssen verdeutlicht dieser Fall.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    In gleich vier Gemeinden kandidierte ein Mann aus Baden-Württemberg für das Amt des Bürgermeisters. Als Bürgermeisterkandidat wurde er von einem regionalen Zeitungsverlag zu Podiumsdiskussionen eingeladen. Dort trat er gewandet in einen Königsmantel auf. Für seine „Auftritte“ verlangte er von dem Zeitungsverlag „Künstlergagen“ von zusammen 300.000 €. Er sei mehr als Unterhaltungskünstler denn als  Bürgermeisterkandidat aufgetreten. Deshalb stehe ihm für seine Inszenierung eine Gage zu. Das Oberlandesgericht Stuttgart vermochte jedoch, wie auch schon die Vorinstanz, keine Rechtsgrundlage für das Begehren des Bürgermeisterkandidatenkünstlers zu erkennen und wies die Klage mit Urteil vom 24.6.2020, Az. 4 U 561/19, als unbegründet ab. Wer hätte das gedacht?! Ein seltsamer Fall, wie wir meinen.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 11 Nov 2021 09:22:00 GMT</pubDate>
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      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Landkreis zu 23.000 € Schadenersatz wegen fehlenden Kita-Platzes verurteilt!</title>
      <link>https://www.tauruslawfirm.com/post/landkreis-zu-23-000-schadenersatz-wegen-fehlenden-kita-platzes-verurteilt</link>
      <description>Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in zweiter Instanz einen Landkreis dazu verurteilt, einer Mutter 23.000 € Schadenersatz zu...</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/253c85d1029a451f966db8264bea6a01/dms3rep/multi/file-6167d96a.png" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in zweiter Instanz einen Landkreis dazu verurteilt, einer Mutter 23.000 € Schadenersatz zu zahlen, da für ihr Kind kein zumutbarer Kita-Platz vorhanden war, wie Legal Tribune Online mitteilt.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Eine Mutter hatte den Landkreis verklagt, da ihr der Landkreis von März bis November 2018 keinen zumutbaren Betreuungsplatz für ihren einjährigen Sohn angeboten hat. Hierdurch habe der Landkreis seine Amtspflicht zur Bereitstellung eines Betreuungsplatzes verletzt. Dieser Argumentation folgte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der Landkreis sei dazu verpflichtet, eine bedarfsgerechte Anzahl von Betreuungsplätzen bereitzustellen. Die klagende Mutter habe ihren Bedarf bereits unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes, in jedem Fall rechtzeitig bei der Gemeinde angemeldet. Der ihr angebotene Kita Platz in Offenbach sei jedoch aufgrund der räumlichen Entfernung nicht zumutbar gewesen. Das Angebot eines Kitaplatzes müsse dem konkret-individuellen Bedarf des Kindes und seiner Eltern in zeitlicher und räumlicher Hinsicht entsprechen. Ein Verweis auf einen irgendwo vorhandenen freien Platz sei nicht ausreichend.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    In dem entschiedenen Fall betrug die Fahrzeit vom Wohnort zum Betreuungsplatz ohne Berücksichtigung der speziellen Verkehrsbelastung 30 Minuten und bis zum Arbeitsplatz der Mutter 56 Minuten für eine Strecke, was unzumutbar sei. Daher habe die Mutter Anspruch auf Schadenersatz, hier des erlittenen Verdienstausfalls in Höhe von 23.000 €, den sie wegen des fehlenden Betreuungsplatzes erlitten hatte. Eine bemerkenswerte Entscheidung (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.5.21, Az 13 U 436/19), wie wir meinen.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 11 Nov 2021 09:18:00 GMT</pubDate>
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      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Fristlose Verdachtskündigung im Mietrecht?!</title>
      <link>https://www.tauruslawfirm.com/post/fristlose-verdachtskündigung-im-mietrecht</link>
      <description>So zumindest das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 31.3.2021, Az. 2 U 13/20). Eine fristlose Verdachtskündigung setzt...</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/253c85d1029a451f966db8264bea6a01/dms3rep/multi/file-2e92a183.png" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    So zumindest das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 31.3.2021, Az. 2 U 13/20). Eine fristlose Verdachtskündigung setzt allerdings den Verdacht einer besonders schwerwiegenden Pflichtverletzung des Mieters – Fall: Mieter hat mutmaßlich den Vermieter getötet - voraus.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar Gewerberäume an einen Kfz-Händler vermietet. Während des laufenden Mietverhältnisses gab es immer wieder Streitigkeiten, weil der Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht eingehalten haben soll. Es wurden bereits verschiedene fristlose Kündigungen seitens der Vermieter ausgesprochen. Die folgende Räumungsklage hatte das Landgericht abgewiesen. Hiergegen legte das Ehepaar Berufung zum Oberlandesgericht ein. Während des Berufungsverfahrens wurde der Ehemann des Vermieterpaares als vermisst gemeldet. Der Mieter wurde wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft genommen. Bei einer derartigen Konstellation sei es der Vermieterseite nicht zumutbar, das Strafverfahren bis zu einer Verurteilung des Mieters abzuwarten. Aufgrund der besonderen Schwere des Verdachtsvorwurfes sei hier eine fristlose Verdachtskündigung eines gewerblichen Nietverhältnisses unter Anwendung der aus dem Arbeitsrecht stammenden Grundsätze möglich, so das Berufungsgericht.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Um Missverständnissen vorzubeugen, wies das Oberlandesgericht daraufhin, dass der Verdacht anderweitiger Straftaten, beispielsweise Sachbeschädigung oder Diebstahl, nicht ausreiche, um eine fristlose Verdachtskündigung zu rechtfertigen.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 11 Nov 2021 09:15:00 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Krankenhaus muss eine Million Schmerzensgeld zahlen</title>
      <link>https://www.tauruslawfirm.com/post/krankenhaus-muss-1-million-schmerzensgeld-zahlen</link>
      <description>Das Landgericht Limburg an der Lahn hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 28.6.2021 ein Krankenhaus wegen einer folgenschweren...</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/253c85d1029a451f966db8264bea6a01/dms3rep/multi/file.png" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Das Landgericht Limburg an der Lahn hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 28.6.2021 ein Krankenhaus wegen einer folgenschweren Falschbehandlung eines Kindes zu einem Schmerzensgeld von 1 Million € und dem Ersatz aller weiteren gegenwärtigen und zukünftigen immateriellen und materiellen Schäden verurteilt, wie Legal Tribune Online (LTO) berichtet.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Die Höhe des ausgeurteilten Schmerzensgeldes ist bemerkenswert, da deutsche Gerichte bei der Ausurteilung von Schmerzensgeld traditionell zurückhaltend sind.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Hintergrund: Das damals einjährige Kind wurde im Jahr 2011 in dem Krankenhaus wegen einer Infektion behandelt. Nicht nur die Behandlung mit Arzneimitteln  – das Kind hatte kurz zuvor gegessen und verschluckte sich an  Speiseresten - sondern auch die darauffolgende Notbehandlung seien fehlerhaft und in der durchgeführten Art und Weise sogar schädlich gewesen. Seitdem leide das Kind an erheblichen physischen und psychischen Beeinträchtigungen und an Epilepsie. Ein auch nur annähernd normales Leben sei ihm infolge des Verschuldens des Krankenhauspersonals nicht mehr möglich.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
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      <pubDate>Thu, 11 Nov 2021 09:11:00 GMT</pubDate>
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      <title>Verbotenes Taubenfüttern</title>
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      <description>Das Amtsgericht Würzburg, Aktenzeichen Js 3852/20, hat eine selbst ernannte 61-jährige Tieraktivistin wegen des verbotswidrigen Fütterns...</description>
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  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
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  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Das Amtsgericht Würzburg, Aktenzeichen Js 3852/20, hat eine selbst ernannte 61-jährige Tieraktivistin wegen des verbotswidrigen Fütterns von Tauben zu einem Bußgeld in Höhe von 2 × 50 € verurteilt.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
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  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Ende des Jahres 2019 und Anfang des Jahres 2020 hatte die 61-jährige verbotenerweise in der Stadt Würzburg Tauben gefüttert. Hierauf wurden Mitarbeiter der Stadt Würzburg aufmerksam. Die Stadt erließ aufgrund des ordnungswidrigen Verhaltens jeweils einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 €. Nachdem die Betroffene hiergegen Einspruch eingelegt hatte, ging die Sache zur Verhandlung vor das Amtsgericht Würzburg. Die mündliche Verhandlung in dieser Sache wurde von einer Vielzahl von Tierschützerin und Tierschützern als Zuhörer begleitet.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
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  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Die Stadt Würzburg erläuterte, dass sie, wie auch viele andere Städte, das Füttern von verwilderten Stadttauben verboten habe, um die Taubenpopulation einzudämmen. Wenn Tauben nicht gezwungen sein, selbst für ihre Nahrung zu sorgen, hätten sie viel Zeit und Energie für das Brutgeschäft. Die Folge sei, sie vermehrten sich sehr stark. Durch den Anstieg der Taubenpopulation litten die Tiere an Platzmangel und dieser wiederum verursache massiven Stress unter den Tauben.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
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  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Die Betroffene 61-jährige kritisierte das Taubenmanagement der Stadt. Nach ihrer Ansicht gebe es viel zu wenige Taubenschläge. Tierschützerin und Tierschützer halten das Fütterungsverbot mit Art. 20 a des Grundgesetzes und dem Gedanken des Tierschutzes für unvereinbar, soweit die Tauben nicht in ausreichenden Behausungen versorgt und bestandsreguliert werden. Im Übrigen bekräftigte die Betroffene, dass sie sich keines Unrechts bewusst sei. Aus ihrer Sicht könne es nichts Unrechtes oder Verbotenes sein, einem Tier etwas zu essen zu geben. Sie sehe es auch nicht ein, sich wie ein Verbrecher zu verhalten und im Untergrund zu agieren. Diese Argumentation wollte das Amtsgericht Würzburg nicht folgen und verurteilte die Betroffene zu zwei auf jeweils 50 € herabgesetzten Bußgeldern.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
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  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Die 61-jährige die Aktivistin hat angekündigt gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Rechtsmittel einlegen zu wollen.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
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      <pubDate>Thu, 11 Nov 2021 09:01:00 GMT</pubDate>
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